Der Markt von Photovoltaik-Anlagen verzeichnet weiterhin starke Zuwächse. Das E-Wärmegesetz des Bundes und Landes forciert gleichfalls den Einsatz erneuerbarer Energien.
Mit dem Seminar erhalten Sie die notwendigen Kenntnisse zur aktuellen Normung bezüglich der Planung und Errichtung von PV-Anlagen.
Mit unseren in Betrieb befindlichen Anlagen können die Teilnehmer praxisnah die Installationsvorschriften anwenden und erhalten auch schwerpunktmäßig Informationen zur Messtechnik an PV-Anlagen.
Kursinhalte
Normen und Vorschriften im Bereich der Photovoltaik
Erst- und Wiederholungsprüfungen an PV-Anlagen mit praktischen Messübungen an realen Anlagen im AC- und DC-Stromkreis
Prüfbericht für netzgekoppelte Photovoltaik-Systeme gemäß VDE 0126-23-1
Ausfüllen eines Prüfprotokolls und des PV-Anlagenpasses
Lösungsansätze für Praxisprobleme im Bereich von PV-Anlagen
Blitz- und Überspannungsschutz im Bereich der Photovoltaik
Berechnung des Trennungsabstandes nach VDE 0185-305-3
Neuerungen des Beiblattes 5 zur DIN VDE 0185-305-3 Blitz- und Überspannungsschutz im PV-Bereich
Typische Errichtungsfehler und deren Lösungsansätze im PV-Bereich
Abschluss
Sie erhalten ein sez-Zertifikat.
Zielgruppe
Erfahrene Elektrogesellen/innen, Obermonteure/innen mit Kenntnissen der VDE Messtechnik.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!