Mit dem "E-CHECK PV" qualifiziert sich der Innungsfachbetrieb als wichtigster Ansprechpartner für den Kunden vor Ort. Mit seiner Fachkompetenz steht er dafür, dass die Anlage sachkundig untersucht wird. Dadurch wird die Anlagenverfügbarkeit deutlich gesteigert und der E-CHECK-Fachbetrieb leistet einen wichtigen Beitrag zur Investitionssicherung seiner Kunden.
Kursziel
Das Seminar "E-CHECK PV" vermittelt im Bereich der Überprüfung von Photovoltaikanlagen die erforderlichen Kenntnisse, um Schwachstellen und Fehler in der Systemtechnik durch den Einsatz geeigneter Messinstrumente frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Sicherung der Anlagenverfügbarkeit und Investitionssicherung zu ergreifen.
Kursinhalte
1. Normgerechtes Errichten und Prüfen von PV-Anlagen
wichtige Normen und Vorschriften
Vermieterpflichten BGB §§ 535; 536
Baugefährdung StGB § 319
Brandstiftung StGB § 309
Mitverantwortung der Netzbetreiber NAV § 15
Betriebssicherheitsverordnung BSV § 10
Technische Regeln zur Betriebssicherheitsverordnung TRBS 1201, 1203
Sonderbauten Bauordnungen der Länder (LBO)
Gebäudeversicherungen VdS- Richtlinien
Unfallverhütungsvorschriften z. B. BGV A2, GUV-V A2, VSG 1.4
VDE Bestimmungen z. B. VDE 0105 -100; VDE 0126-23-1
EEG § 6 und VDE-AR-N 4105
Anwendungsbereiche
Beurteilung der normgerechten Errichtung einer PV-Anlage
Vorschriften zur normgerechten Errichtung der Unterkonstruktion
vorgeschriebene Prüfungen an einer PV-Anlage
Durchführung und Dokumentation der Messungen nach Vorgabe E-CHECK PV
2. Messtechnik, Fehlerdiagnose, Kennlinienaufnahme und Thermographie
Vorstellung geeigneter Messgeräte für die Durchführung des E-CHECK PV (VDE 0126-23, VDE 0105-100) sowie zur Fehlerdiagnose und zur vorbeugenden Wartung (Kennlinienaufnahme, Thermokamera)
Anwendungsbereiche Kennlinienaufnahme
Kennlinienaufnahme String
Kennlinienaufnahme Einzelmodul (nur Vorführung)
Interpretation von Kennlinien
Handhabung Thermokamera und Software (nur Vorführung)
Auswertung und Interpretation von verschiedenen Thermobildern
Fehlerdiagnose an fehlerbehafteten Modulen mit der Thermokamera
3. Blitz- und Überspannungsschutz
Normung
Ausführung, Blitzschutzkomponenten
Trennungsabstände
Blitzschutzpotentialausgleich
Blitzschutzableiter
Risikoabschätzung
wann muss ein äußerer Blitzschutz vorgesehen werden?
Abschluss
Sie erhalten ein etz-Zertifikat. Teilnehmer aus E-Markenbetrieben erhalten zudem ein ZVEH-Zertifikat.
Zielgruppe
Der E-CHECK PV richtet sich an Elektrotechnikermeister/innen und Elektroinstallateurmeister/innen, Elektroniker/innen Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik und Elektroinstallateure/innen, die bereits Erfahrung mit der Errichtung von PV–Anlagen haben. Alle anderen Meister/innen bzw. Gesellen/innen aus verwandten Handwerken müssen eine TREI-Qualifikation nachweisen. Der Kurs richtet sich insbesondere an Elektro-Innungsfachbetriebe, die E-Markenbetriebe sind.
Voraussetzung
Die gefahrlose Durchführung der Messungen, die Beurteilung der normgerechten Errichtung und die Fehlersuche setzt eine Ausbildung als Elektrofachkraft voraus.
Fachkursförderung: Dieser Kurs wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus finanziert.
Für Unternehmen in Baden-Württemberg und für Privatpersonen mit Wohnsitz in Baden-Württemberg beträgt diese Förderung pro Teilnehmer/in 30 % des regulären Kurspreises, für Teilnehmer/innen, die das 55. Lebensjahr vor Kursbeginn oder innerhalb des Kurszeitraumes vollendet haben, sogar 70 %. Ab dem Renteneintritt muss der Teilnehmer / die Teilnehmerin einen Arbeitsvertrag vorlegen, um förderfähig zu sein. Kursteilnehmer/innen, die erwerbstätig sind und keinen Berufsabschluss haben, durch den Besuch eines Fachkurses jedoch die Qualifikation steigern, erhalten eine Förderung in Höhe von 70 % zu den Kursgebühren. Nicht förderfähig sind Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen, sowie Städten und Gemeinden, sowie Beschäftigte von Transfergesellschaften.
Die Förderung kann ausbezahlt werden, bis die Fördersumme dieser Förderperiode ausgeschöpft ist. Danach ist keine Förderung mehr möglich, bis in der nächsten Förderperiode neue Fördergelder bereitstehen!